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GEMA – Erhöhte Gebühren ab 2016

GEMA

Die GEMA versteht sich als „Schutzorganisation für den schöpferischen Menschen“: Sie nimmt die Urheberrechte wahr, die ihre Mitglieder ihr übertragen haben. Sie schützt geistiges Eigentum und setzt sich für eine faire Entlohnung des künstlerischen Schaffens ihrer Mitglieder ein.


Interessant für alle Mitglieder und die, die mit einer Mitgliedschaft liebäugeln: Die Kosten für diese Mitgliedschaft und für weitere Dienstleistungen der GEMA werden zum 1. Januar 2016 angepasst.GEMA Logo

Erhöhung der Gebühren
Zurzeit beträgt die einmalige Aufnahmegebühr für Urheber noch 51,13 (zzg. USt) für Urheber und 102,26€ (zzgl. USt) für Musikverleger. Diese soll um etwa 76 Prozent erhöht werden – Urheber sollen laut GEMA künftig 90 Euro (zzgl. USt). zahlen, Musikverleger 180 Euro (zzgl. USt).

Auch der Mitgliedsbeitrag, der jährlich zu entrichten ist, soll steigen. Aktuell zahlen sowohl Urheber als auch Musikverleger denselben Betrag, nämlich 25,56 Euro. Ab 2016 sollen Urheber dann 50 Euro und Musikverleger stolze 100 Euro im Jahr zahlen – für die Musikverleger sind das immerhin 291 Prozent mehr.

Auf dem offiziellen Facebook-Profil der GEMA wurde als Reaktion auf einen User-Kommentar ein Statement zu den Gebührenerhöhungen abgeben. Es heißt: „Die Reform wurde durch die Mitglieder der GEMA initiiert und auf der diesjährigen Mitgliederversammlung beschlossen. Die notwendige Anpassung des Mitgliedsbeitrags sichert auch in Zukunft den Grundbetrag für ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, das vollständig kostendeckend und ohne Gewinnorientierung kalkuliert ist. So kann die GEMA sicherstellen, ihren Mitgliedern in einem zunehmend digitalen und komplexer werdenden Umfeld auch weiterhin qualitativ hochwertige Leistungen anzubieten.“

Neuer Dienstleistungskatalog
Ebenfalls ab 2016 wird der neue GEMA-Dienstleistungskatalog gelten. Auch dieser sei aus Anregungen von Mitgliedern entstanden, so die GEMA. Der Katalog sichere eine „faire Verteilung zwischen Beitragseinnahmen und nachgefragten Leistungen.“

In Zukunft können die Mitglieder auf auf spezielle, kostenpflichtige Dienstleistungen individuell zugreifen. Der Grund: Die Leistungen sollen jederzeit flexibel abrufbar sein, aber die entstehenden Kosten sollen in Zukunft nicht mehr von allen Mitgliedern getragen werden müssen. Diejenigen, die die Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen, sollen von nun an auch dafür zur Kasse gebeten werden. Das beträfe insbesondere die Leistungen, „die nur vereinzelt nachgefragt werden oder alternativ auch kostenfrei über den Bereich Online-Services abgerufen werden können.“

Kostenpflichtige Services werden angepasst
Auch die Gebühren für die kostenpflichtigen GEMA-Services wurden angeglichen. Ein Beispiel ist die Registrierung von Pseudonymen. Hier ist nach dem neuen Dienstleistungskatalog lediglich ein Betrag von 40 Euro einmalig pro Registrierung (ab der zweiten Bezeichnung) zu leisten. Aktuell kostet ein zweites und drittes Pseudonym eine Pauschale von jeweils 51,13 (zzgl. USt) jährlich.



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